Allgemeine Geschäfts- und Auftragsbedingungen
Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen sind alle Angebote und Dienstleistungen durch Florian Westreicher (in Folge: „FW“), unabhängig von der örtlichen Begebenheit (im Freien, in einer Sportstätte, bei dem/der Kund:in, online …).
FW bietet ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen die Organisation und Durchführung von Privattrainings und Gruppenstunden/Workshops an. Die jeweiligen Vertragspartner von FW (in Folge: „Kund:in“) haben vor Vertragsabschluss die Möglichkeit gehabt, in diese Geschäftsbedingungen Einsicht zu nehmen. Es gilt jeweils deren aktuelle Fassung, wobei bei substantiellen Änderungen FW die Kund:in auf eben diese hinweisen wird.
Die Kund:in akzeptiert diese AGB vorbehaltlos spätestens mit Vertragsabschluss mit FW.
1. Leistungsgegenstand
1.1. FW verpflichtet sich, die Kund:in im Rahmen der jeweils individuell vereinbarten Leistung zu beraten und zu betreuen.
1.2. Privates Training: Im Rahmen von Privattrainings werden Inhalte und Ziele im Vorhinein abgestimmt.
1.3. Gruppentraining: Bei Gruppenstunden, Workshops oder Kursen wird ein Programm erstellt, das für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer gleichermaßen gilt. Der Schwierigkeitsgrad der Übungen kann individuell angepasst werden. Individuelle Anpassungen der Inhalte an persönliche Wünsche oder Trainingsziele sind im Gruppensetting jedoch nicht vorgesehen.
1.4. Online Training: Hierfür gelten die Punkte 1.2. und 1.3. sinngemäß.
1.5. Die Dauer einer Einheit ist im Stundenplan angegeben und beträgt in der Regel 60 Minuten. Bei Privattrainings werden Art, Umfang und Ort der Einheiten individuell mit der Kund:in abgestimmt.
2. Terminvereinbarung / Stornierung
2.1. Alle individuellen Termine gelten nach konkreter Vereinbarung (persönlich, telefonisch oder per Mail) als verbindlich und sollten bei Nichtinanspruchnahme spätestens 48 Stunden vor der Trainingseinheit abgesagt werden. Bei Krankheit und daraus resultierender Trainingsabsage sollte FW, wenn möglich, 24 Stunden vor dem vereinbarten Trainingstermin informiert werden.
2.2. Bei nicht rechtzeitiger Absage oder Nichterscheinen seitens der Kund:in kann das Honorar von FW dennoch berechnet werden.
2.3. Im Rahmen von befristeten Monatstarifen für privates Training werden die Kosten für versäumte oder kurzfristig (weniger als 24 Stunden vor Trainingsbeginn) abgesagte Termine ausnahmslos verrechnet und nicht zurückerstattet.
2.4. Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage seitens FW können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits bezahlte Trainingseinheiten werden ausschließlich entsprechend der Anzahl der ausgefallenen Einheiten gutgeschrieben.
2.5. Ein vorzeitiger Abbruch der Trainingseinheit durch die Kund:in vor Ablauf der vereinbarten Trainingsdauer berechtigt nicht zu einer Kostenrückerstattung oder einer Gutschrift der verbleibenden Zeit.
2.6. Wenn eine Trainingseinheit im Freien vereinbart wurde und voraussichtlich oder absehbar zum Zeitpunkt der Trainingseinheit schlechtes Wetter zu erwarten ist, kann FW den Termin spätestens eine Stunde vor Beginn der Trainingseinheit absagen. Erfolgt keine Absage, findet der Termin wie vereinbart statt. Die Kund:in ist für temperatur- und wettergerechte Kleidung sowie ausreichende Trinkwasserversorgung selbst verantwortlich.
2.7. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren benötigen eine schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
3. Kosten und Bezahlung
3.1. Das Honorar für alle Trainingseinheiten ergibt sich aus der aktuellen Preisliste, die direkt bei FW zu erfragen ist, bzw. aus der jeweiligen Ausschreibung.
3.2. Die Bezahlung hat wie vereinbart zu erfolgen.
3.3. Die Bezahlung für Privattrainings erfolgt spätestens zu Beginn der Trainingseinheit. Dabei stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung: Online über die von FW bereitgestellte Plattform online oder per EC-Karte. In Ausnahmefällen kann auch Barzahlung akzeptiert werden, jedoch besteht kein Anspruch auf diese Zahlungsart.
3.4. Stunden, die als Kurse ausgeschrieben sind (mehrere Einheiten zu festen Terminen in einem bestimmten Zeitraum), müssen im Voraus über die von FW bereitgestellte Plattform online bezahlt werden.
3.5. FW behält sich vor, die Bezahlmodalitäten mit 2 Monaten Vorlaufzeit zu ändern.
3.6. Bei Erteilung eines Auftrages durch mehrere Kund:innen in einem Trainingskomplex haften diese solidarisch für alle daraus entstehenden Forderungen von FW.
3.7. Bei Rücklastschriften wird der Kund:in eine Pauschale von 20€ verrechnet, welche die Rücklastschriftgebühren abdecken.
4. Kündigung und Pausierung
4.1. Die Kündigungsfrist für Mitgliedschaften beträgt 60 Tage und muss per E-Mail oder durch das von FW zur Verfügung gestellte online Formular erfolgen.
4.2. Eine Mitgliedschaft kann pausiert werden, hierbei reduzieren sich die monatlichen Kosten auf 10€. Pausen müssen zwei Wochen vor Ende des Monats per E-Mail oder durch das von FW zur Verfügung gestellte Onlineformular erfolgen und gelten von da an ab dem nächsten Monatsbeginn. Wird die Mitgliedschaft während eines laufenden Monats wieder aufgenommen, wird der restliche Monat anteilig berechnet.
5. Sporttauglichkeit
5.1. Grundsätzlich versichert die Kund:in, sporttauglich zu sein. Außerdem bestätigt der/die Kund:in, dass keine Umstände bekannt sind, die ein Training ausschließen könnten. Dazu gehören jegliche Krankheiten, Verletzungen und die Einnahme von bestimmten Medikamenten. Sollten weitere Einschränkungen bestehen, ist der anwesende Trainer von FW sowie alle anderen Trainingspartner:innen darüber zu informieren.
5.2. FW gestaltet das Training nach bestem Wissen und Gewissen sicher. Die Kund:in versichert sich bewusst zu sein, dass das Training mit Gefahren verbunden sein kann und Verletzungen bis hin zum Tod möglich sind.
5.3. Bei jeglicher gesundheitlichen Veränderung (wie Beschwerden, Schmerzen, Schwangerschaft oder krankheitsbedingten Umständen) verpflichtet sich der/die Kund:in, vor Antritt einer Trainingseinheit eine ärztliche Genehmigung zur Sporttauglichkeit einzuholen.
5.4. Bei infektiösen Erkrankungen ist dem Training fernzubleiben.
5.5. Wenn gesundheitliche Probleme vorliegen, wird eine mögliche Trainingsgestaltung mit der Kund:in unter Berücksichtigung der spezifischen ärztlichen Bescheinigung über Sporttauglichkeit besprochen.
5.6. Über plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen wie Schmerzen, Schwindel, Übelkeit oder ähnliches direkt vor / nach oder während des Trainings muss sofort berichtet werden.
5.7. Fragen zum Gesundheitszustand und zu Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle trainingsrelevanten Änderungen, wie der gesundheitliche Zustand, der Stresspegel, Schwangerschaft usw., sollten FW spätestens vor Beginn der nächsten Trainingseinheit eigenständig mitgeteilt werden.
6. Haftungsbeschränkung
6.1. FW haftet nur gegenüber dem/der Kund:in, nicht gegenüber Dritten.
6.2. Die Haftung von FW ist mit dem Betrag iHv 10000000,00 € begrenzt. Ausgenommen ist der Fall vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschuldens gegenüber Konsumenten (§ 6 Abs 1 Z 9 KSchG).
6.3. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Ebenso gegenüber Unternehmern eine Haftung für schlichte grobe Fahrlässigkeit.
6.4. FW haftet somit nur für die vorsätzlich oder grob fahrlässig – gegenüber Unternehmern krass grob fahrlässig – verschuldete Verletzung der übernommenen Verpflichtungen im Rahmen der in Punkt 3.2. genannten betraglichen Grenzen.
6.5. Sofern keine kürzeren gesetzlichen Präklusiv- oder Verjährungsfristen gelten, müssen (Schaden-)Ersatzansprüche (falls der/die Kund:in Verbraucher iSd KSchG ist nicht jedoch Gewährleistungsansprüche) bei sonstigem Verfall innerhalb von 6 Monaten (Kund:in ist Unternehmer) bzw. eines Jahres (Kund:in ist kein Unternehmer), nachdem der Anspruchsberechtigte vom Schaden Kenntnis erlangt hat oder erlangen hätte können, spätestens aber innerhalb von 3 Jahren ab dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden (einlangend).
7. Honorarabrechnung und Anerkennung
7.1. Wenn der/die Kund:in mit der Zahlung des gesamten oder eines Teiles des Honorars in Verzug gerät, hat er an FW Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen, mindestens jedoch in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Darüber hinausgehende gesetzliche Ansprüche (z. B. gemäß § 1333 ABGB) bleiben unberührt.
8. Allgemeine Auftragsbedingungen und Gerichtsstandsvereinbarung
8.1. FW ist berechtigt, im Verhinderungsfall (Krankheit, usw.) oder bei Bedarf eine Vertreter:in gleicher Qualifikation auszuwählen und mit der Vertragserfüllung zu betrauen. FW haftet dabei nur für Verschulden bei der Auswahl des Vertreters (culpa in eligendo).
8.2. FW kann mit dem/der Kund:in – soweit nichts anderes vereinbart ist – in jeder geeignet erscheinenden Form korrespondieren, einschließlich Telefon, Instant Messenger (WhatsApp, Telegram usw.) oder E-Mail. Der E-Mail-Verkehr wird in unverschlüsselter Form abgewickelt.
8.3. Die Kund:in erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass FW die personenbezogenen Daten betreffend die Kund:in insoweit verarbeitet, überlässt oder übermittelt, wie dies zur Erfüllung der von der Kund:in übertragenen Aufgaben notwendig und zweckmäßig ist oder sich aus gesetzlichen Verpflichtungen ergibt.
8.4. Die Kund:in erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass FW während der Trainingseinheiten Video, Bild und Tonmitschnitte anfertigen kann um diese für Marketingzwecke (Homepage, Social Media, Printwerbung etc) als auch für andere Zwecke (z.B. kontinuierliche Videoüberwachung der Trainingsräume) zu verwenden und zu veröffentlichen.
8.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit, Gültigkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung gleich oder möglichst nahekommende Bestimmung als vereinbart.
8.6. Es wird vereinbart, dass auf das jeweils gegenständliche Vertragsverhältnis und alle mittelbar oder unmittelbar aus oder im Zusammenhang mit diesem entstehende Streitigkeiten ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss allfälliger Verweisungsnormen zur Anwendung kommt.
8.7. Für alle mittelbar oder unmittelbar aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten, ist das sachlich für A-1150 Wien/Österreich zuständige Gericht ausschließlich zuständig. Es wird A-1150 Wien/Österreich als ausschließlicher Gerichtsstand im Sinne der EuGVVO vereinbart.
8.8. Als Erfüllungsort wird A-1150 Wien/Österreich vereinbart. Dies gilt auch im Sinne des Artikels 5 EuGVVO.
Kund:in Name: {name}
Wien, am {sign_date}